dahingehend

  1. Wenn sie mit einem Kopftuch auftritt, kann sie von den Schülerinnen dahingehend verstanden werden, dass sie andere Meinungen nicht akzeptiert. ( Quelle: Tagesspiegel vom 11.11.2003)
  2. Die würden ja einen Trend dahingehend stärken, dass soziale Ungleichheit zementiert wird. ( Quelle: Welt 1999)
  3. Montag um 13.16 Uhr wieder eine rasante Kehrtwende: Die Pressestelle des Bundesumweltministeriums "stellt klar": Trittins Äußerungen im Tagesspiegel seien nicht "dahingehend zu verstehen, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung vom Tisch" sei. ( Quelle: BILD 2000)
  4. Es sei nämlich gelungen, einige der ursprünglich geplanten Regelungen dahingehend zu ändern, daß einem Land gewährte Begünstigungen auch anderen Staaten eingeräumt würden ("Erga-omnes-Prinzip"). ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  5. Das Militär will keinen Schritt weitergehen und setzt die Regierung dahingehend unter Druck. ( Quelle: Junge Welt 2001)
  6. Zur Konzernstruktur äußerte sich der frühere MAN-Nutzfahrzeugechef dahingehend, daß die bestehenden Kernaktivitäten weiter ausgebaut werden sollten - sowohl über Wachstum, als auch über Zukäufe. ( Quelle: Welt 1998)
  7. Motzfeldt hatte ein Schreiben des amerikanischen Präsidenten Bush, in dem dieser Thule ausdrücklich erwähnt, dahingehend interpretiert, dass die USA an Direkt-Gesprächen mit Grönland über die Militärbasis interessiert seien. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 14.03.2001)
  8. Die großen Nettozahler Deutschland, Schweden und die Niederlande sollen dahingehend entlastet werden, dass sie weniger von den Einnahmen aus der Mehrwertsteuer nach Brüssel überweisen müssen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 07.12.2005)
  9. In einer Zusatzvereinbarung ergänzten die Parteien den Pachtvertrag "in § 5 dahingehend, daß der Pächter uneingeschränkt berechtigt ist, das Objekt unterzuverpachten und an Dritte zu überlassen". ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  10. Weitere Voraussetzung ist eine personelle Verflechtung dahingehend, daß eine oder mehrere Personen gemeinsam sowohl den vermietenden Träger als auch die Betriebsgesellschaft in Form eines einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillens beherrschen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)