dienstgebenden

  1. Die Weihnachtszuwendung ist aber ein Entgelt für geleistete Dienste bei der arbeitgebenden Firma, der dienstgebenden Krankenkasse usw. Da kann nicht auf den öffentlichen Dienst allgemein, da muß auf die Finanzhoheit abgestellt werden. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)