ebrücksichtigt

  1. Voraussetzung wäre allerdings gewesen, daß bei betriebsbedingter Kündigung Sozialauswahlkriterien (wie Zugehörigkeitsdauer zum Betrieb, Alter, Behinderung etc.) bei einer eventuellen Wiedereinstellung ebrücksichtigt worden wären. ( Quelle: TAZ 1996)