eingehend schildern

  1. Die OWG wird die Situation in einem Brief dem Magistrat eingehend schildern und um eine Entscheidung bitten, ob die Stadt bereit ist, diese Räume für allgemeine Benutzung durch Vereine, Institutionen usw. anzumieten bzw. zu übernehmen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)