entspach

  1. Denn offiziell hatten die Kreishauptleute - die Zivilverwaltung im polnischen Generalgouvernement - lediglich die Befugnis, Geldstrafen bis zu 1.000 Zloty zu verhängen, was etwa 500 Reichsmark oder fünf Monatslöhnen entspach. ( Quelle: TAZ 1996)