erwerbswirtschaftlichen

  1. Mit der Vorgabe der öffentlich-rechtlichen Trägerschaft, verwies Ring auf ein Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes, solle verhindert werden, daß Rundfunk vor allem nur von erwerbswirtschaftlichen Gesichtspunkten bestimmt werde. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)