falschgeparkten

  1. Er besteht nicht etwa darin, Behinderten ihren Lebenshindernislauf zu erleichtern, zwischen zweireihig falschgeparkten Autos, über Schlaglöcher, durch Abschrankungen, Wendeltreppen, Drehtüren und U-Bahn-Abgänge. ( Quelle: FAZ 1994)