güterrechtlichen

Beispiel(e):
1/1 Pages « ‹ [1] › » - Gelingt ihm dies nicht, so haftet er entgegen dem güterrechtlichen Grundsatz der Haftungstrennung mit seinem Vermögen für die Verbindlichkeiten seines Ehepartners (5).( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift )