grundbuchlich

  1. Sofern in erheblichem Maße Sanierungs- und Modernisierungskosten finanziert werden müssen, die ebenfalls grundbuchlich zu sichern sind, kann es zu "Rangstreitigkeiten" der Kreditinstitute kommen, die aber meist gelöst werden können. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)