Mit dieser Vorschrift soll erreicht werden, daß auf die höchstzulässige Befristungsdauer eines Arbeitsverhältnisses bzw. die vereinbarte Befristungsdauer eines Arbeitsverhältnisses bestimmte Zeiten nicht angerechnet werden.( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis )
Ob höchstzulässige Lenkzeiten oder Ladegewichte, ob vorgeschriebene Ruhepausen oder Höchstgeschwindigkeiten - überall sieht Hanreich chronische "Zuwiderhandlungen" und dadurch unfaire Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der Schiene.( Quelle: TAZ 1997 )