herarbeiten

  1. Der Anti-Terror-Koordinator soll Zugriff auf Daten der Polizei, des Verfassungsschutzes und des Einwohnerzentralamtes haben und dafür sorgen, daß die einzelnen Sicherheitsbehörden nicht nebeneinander herarbeiten. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 10.05.2005)