Zu den inhaltl. durchaus beifallswerten Erwägungen des BAG über den Schwerpunkt des vorliegenden Anstellungsvertrages kommt das BAG aber auf einem etwas seltsamen Begründungsumweg.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Auch die Freiheit, die gesetzl. Schuldvertragstypen inhaltl. näher ausgestalten zu dürfen, berechtigt nicht zu einer solchen Rechtstypenverfälschung.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Sie benötige spezifisches Wissen um die Weiterbildungsaufgaben und habe die didaktische, inhaltl. und organisatorische Planung in ihrem Fachbereich wahrzunehmen.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)