inhaltl

  1. Zu den inhaltl. durchaus beifallswerten Erwägungen des BAG über den Schwerpunkt des vorliegenden Anstellungsvertrages kommt das BAG aber auf einem etwas seltsamen Begründungsumweg. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Auch die Freiheit, die gesetzl. Schuldvertragstypen inhaltl. näher ausgestalten zu dürfen, berechtigt nicht zu einer solchen Rechtstypenverfälschung. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  3. Sie benötige spezifisches Wissen um die Weiterbildungsaufgaben und habe die didaktische, inhaltl. und organisatorische Planung in ihrem Fachbereich wahrzunehmen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)