Nach § 580 Nr. 7b ZPO korrigierbar seien (entgegen dem Wortlaut!) denn auch keineswegs alle Urteile, sondern nur "Vorausentscheidungen", d.h. Urteile über künftige Leistungen, zumal über Unterhalts- oder Schadensersatzrenten.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Das war ja kein Papier, das nicht mehr korrigierbar gewesen wäre.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 09.09.2002)
Das ist keine Entschuldigung für den schwachen Auftritt - aber noch besteht Hoffnung, daß das korrigierbar ist.
( Quelle: Junge Welt 1999)
Fehlurteile sind so gut wie nicht korrigierbar.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Dies ist leicht korrigierbar.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)