korrigierbar

  1. Nach § 580 Nr. 7b ZPO korrigierbar seien (entgegen dem Wortlaut!) denn auch keineswegs alle Urteile, sondern nur "Vorausentscheidungen", d.h. Urteile über künftige Leistungen, zumal über Unterhalts- oder Schadensersatzrenten. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Das war ja kein Papier, das nicht mehr korrigierbar gewesen wäre. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 09.09.2002)
  3. Das ist keine Entschuldigung für den schwachen Auftritt - aber noch besteht Hoffnung, daß das korrigierbar ist. ( Quelle: Junge Welt 1999)
  4. Fehlurteile sind so gut wie nicht korrigierbar. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  5. Dies ist leicht korrigierbar. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)