m.w

Beispiel(e):
1/1 Pages « ‹ [1] › » - Die Unterschiede der beiden Verfahrensarten rechtfertigen es, Kompetenzkonflikte zwischen ihnen wie Rechtswegstreitigkeiten zu behandeln (BGH, NJW 1995, 2851 (2852) zu § 46 WEG m.w.( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift )