Im Familienrecht sind bei den Unterhaltsvorschriften die Änderungen der Regelunterhalts- Verordnung berücksichtigt und die Obliegenheit zur Vermögensumschichtung im Rahmen des § 1577 beim nachehelichen Unterhalt neugefaßt.( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift )
Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung vom 16. Januar 1996 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neugefaßt.( Quelle: Berliner Zeitung 1997 )
Wir haben die Kriterien erweitert und neugefaßt.( Quelle: Welt 1999 )
Dezember 1994 und 28. August 1995 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neugefaßt.( Quelle: Berliner Zeitung 1995 )