nichtgewerblichen

  1. Bisher ist vorgesehen, den Spitzensatz für alle nichtgewerblichen Einkünfte von jetzt 53 Prozent auf 48,5 Prozent im Jahr 2002 zu senken. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  2. Daraus folgt aber zugleich, daß eine Personengesellschaft anders als ein Einzelkaufmann die der Erzielung der - ihrer Art nach - nichtgewerblichen Einkünften dienenden Wirtschaftsgüter nicht als gewillkürtes Betriebsvermögen (34) behandeln kann. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)