nichtsonderlich

  1. Gruber wird daher, in Anbetracht seiner 'nichtsonderlich günstigen wirtschaftlichen Verhältnisse', zu einer Geldstrafe von 3000 Reichsmark (ersatzweise zu 30 Tagen Haft) und zur Tragung der Kosten des Verfahrens verurteilt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)