ortsabwesende

  1. Auch steht zu vermuten, daß der ortsabwesende Vater der Kl. sich auch ohne den Krankenhausaufenthalt der Kl. nach dem Befinden seiner Familie zumindest alle zwei Tage erkundigt hätte, so daß auch insoweit Telefonkosten ohnehin angefallen wären. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)