pauschalierter

  1. So sei ein pauschalierter Betriebskostenabzug von 50 Prozent zur Vereinfachung der Gewinnermittlung vorgesehen, umfangreiche Statistikvorgaben sollen wegfallen und die Umsatzsteuerpflichten abgeschafft werden. ( Quelle: Tagesschau Online vom 31.01.2003)
  2. Die Fahrtkosten sind dann in tatsächlicher oder pauschalierter Höhe von den Einnahmen (Bruttolohneinkommen) abzuziehen. ( Quelle: Die Welt Online vom 21.07.2003)