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rahmenrechtliche

Beispiel(e):

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  1. Wenn die rahmenrechtliche Vorschrift von Gebieten (Plural) spricht, geht sie davon aus, daß ein förmlicher Baumschutz nicht überall, sondern nur unter den Voraussetzungen des § 18 I 1 Nrn.( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift )