regelungstheoretischer

  1. Hierbei erweist sich eine fundierte Beschäftigung mit den Spezifika der betrachteten Einsatzgebiete als Voraussetzung für die Auswahl, gezielte Weiterentwicklung und erfolgreiche Nutzung regelungstheoretischer Erkenntnisse. ( Quelle: bmb+f Forschungslandkarte Deutschland 1998)