Das ist ein Gebot systemgerechter, vielleicht sogar, worauf zurückzukommen ist, teilweise verfassungskonformer Rechtsfindung.( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis )
Deshalb erscheint ein Zustand der Regelungslosigkeit oder auch eine Aufrechterhaltung des verfassungswidrigen Rechts bis zur legislativen Neuregelung prinzipiell systemgerechter und näher am GG, als eine justizielle Normsetzung.( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992 )