Dies muß umsomehr gelten, wenn nach ärztlich vorauszusetzendem Fachwissen "schleichende und in ihrer Ausprägung stark wechselnde" Unverträglichkeitsanzeichen in Betracht kommen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Doch was für Olympiasiegerin Carole Montillet gilt, gilt umsomehr für die Deutsche Hilde Gerg.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 13.02.2002)