Eine Ausnahme war traditionell nur im Ausländerrecht zu finden, das schon immer die Abwehr unwillkommener Gäste unter Hinweis auf das nationale Interesse erlaubte.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 02.03.2001)
Doch gebaut oder vertagt: Als unwillkommener Gast, sagt James E. Young, ist das Gedenken an den Holocaust zur deutschen Jahrtausend-Endfeier längst eingeladen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)