verfahrensspezifischen

  1. Die Anordnung einer Prozeßkostensicherheit im Arrest- und einstweiligen Verfügungsverfahren ist möglich. Dabei sind freilich die verfahrensspezifischen Besonderheiten des Arrest- und Verfügungsverfahrens zu beachten. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)