Das vorgelesene Kapitel beschreibt ein Verhör Larinas durch Berija, den verantwortlichen Massenhenker nach Jeshow.
( Quelle: TAZ 1989)
Das Erfordernis der Erblasserunterschrift bezieht sich, wie in anderem Zusammenhang bereits in Abschnitt 2. näher begründet ist, gerade auf die vorgelesene und genehmigte Niederschrift.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)