wohl-[wiewohl

  1. Dabei mag sich die Organisationsform des öffentlichrechtlichen Rundfunks der des "privaten" überlegen zeigen, wie- wohl-[wiewohl] doch die Konzessionsanforderungen den "Privaten" entsprechende positive Ausgestaltungen (22) abverlangen könnten. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)