wohlhabendsten

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  1. Bundesweit leben die wohlhabendsten Senioren mit einem Pro-Kopf-Einkommen von 27 462 Euro im Jahr im Hochtaunuskreis. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 09.03.2005)
  2. Reichste Europäerin ist die 73-jährige L'Oréal-Eigentümerin Liliane Bettencourt mit umgerechnet 27,6 Milliarden Mark, gefolgt vom wohlhabendsten Deutschen, dem Aldi-Boss Theo Albrecht mit einem Vermögen von 21,6 Milliarden Mark. ( Quelle: )
  3. Sie wohnen in einem großzügigen Haus, sie gehören zu den wohlhabendsten Familien in der Gegend. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 23.03.2004)
  4. "In 50 Jahren haben die Österreicher durch Arbeit, Intelligenz und Disziplin ihr Land aus einem Trümmerfeld zu einem der schönsten, gepflegtesten und wohlhabendsten Länder der Welt gemacht", lautet das Credo. ( Quelle: Junge Freiheit 1997)
  5. Vor dem Zusammenbruch der sozialistischen Wirtschaftssysteme in Mittel- und Osteuropa galt Jugoslawien als einer der wohlhabendsten Staaten dieser Region, relativ gesehen. ( Quelle: Junge Freiheit 2000)
  6. Tatsache ist doch, daß wir gegenwärtig in der wohlhabendsten und freiesten Gesellschaft leben, die wir je hatten - und davon profitieren alle Schichten. ( Quelle: Junge Freiheit 1998)
  7. Da das Land immer noch zu den wohlhabendsten gehöre und niemand richtig leide, könne die Krise doch so schlimm gar nicht sein. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 15.04.2002)
  8. Die Aufstockung der Allgemeinen Kreditvereinbarung unter Einbeziehung neuer IWF-Mitglieder in Asien und Europa war seit Jahren von den zehn wohlhabendsten Ländern gefordert worden. ( Quelle: Welt 1997)
  9. Er sprach angesichts der 150 Millionen Euro, die das IPO in die Vereinskasse spülte, lieber davon, dass der BVB "nun einer der wohlhabendsten Sportvereine der Welt" sei. ( Quelle: Handelsblatt vom 01.11.2005)
  10. Und weil Katharina auch ihre eigene Anlageberaterin war, kaufte sie von ihrem selbst erwirtschafteten Geld Immobilien, welche die Luthers nach 1530 zu den wohlhabendsten Bürgern Wittenbergs machten. ( Quelle: Die Welt Online vom 19.04.2003)
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