zuschlagsfreie

  1. Es geht vor allem um zuschlagsfreie Samstagsarbeit sowie Mehrarbeit von 3,2 Stunden ohne finanziellen Ausgleich. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Berechnungsgrundlage sei bei gewerblichen Arbeitnehmern der zuschlagsfreie Stundenlohn und bei Angestellten das zuschlagsfreie Gehalt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  3. Berechnungsgrundlage sei bei gewerblichen Arbeitnehmern der zuschlagsfreie Stundenlohn und bei Angestellten das zuschlagsfreie Gehalt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  4. Dagegen hatten die Arbeitgeber erklärt, daß die zuschlagsfreie Sonnabend-Arbeit allenfalls moderat ausgeweitet werden sollte. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)