zustandsbedingter

  1. Der mögliche Haftungsgrund - und damit die Rechtfertigung des Tatbestandes einer Durchgriffshaftung - läßt sich aus dem Spektrum zwischen verhaltensbedingter Haftung einerseits und zustandsbedingter Haftung andererseits ableiten. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)