Eine schnelle Erweiterung durch eine Vielzahl neuer Mitgliedsstaaten kann uns genauso in die Irre führen wie eine Verfassungsurkunde. (Quelle: Die Zeit 1999)
Der Gerichtshof zögert daher auch nicht, von den Verträgen als der "Verfassungsurkunde" der Gemeinschaft zu sprechen. (Quelle: Die Zeit 1999)
Er bediente sich dabei einer Verfassungsurkunde aus dem Jahre 1920, die ihn zu außerordentlichen Verordnungen ermächtigte. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)