Ableitung zu einem außer Gebrauch geratenen frühneuhochdeutschen Adjektiv gerichtbar mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -keit. Das Wort ist seit dem 16. Jahrhundert belegt, bis zum 18. Jahrhundert auch in der Form Gerichtbarkeit.❬ref❭, Stichwort „❬sup❭1❬/sup❭Gericht“❬/ref❭
[1] „Sie besitzen sogar eine eigene Gerichtsbarkeit, eigene Kirchenhoheit und eine eigene Polizei.“❬ref❭, Seite 22. ❬/ref❭
[2] „Aus diesen Grundgesetzartikeln wird nicht nur deutlich, welche fünf selbstständigen Gerichtsbarkeiten bestehen, sondern auch, dass die instanzmäßig höchsten Gerichte in diesen Gerichtsbarkeiten oberste Gerichtshöfe des Bundes sind.“❬ref❭Niedersächsisches Justizministerium: Fünf Gerichtsbarkeiten. Zugriff 11.1.13.❬/ref❭