Vertretungsmacht

 f.  Z

Bedeutungen

[1] Recht: rechtliche Befugnis des Vertreters, durch eigene Willenserklärungen für den Vertretenen Rechtsgeschäfte vornehmen zu können und diesen damit zu berechtigen oder zu verpflichten
Unterbegriffe
[1] Vollmacht, gesetzliche Vertretungsmacht
Beispiele
[1] Herr Böhm hat seinem Neffen durch rechtsgeschäftliche Erklärung Vertretungsmacht eingeräumt, deren Umfang auf den Ankauf von Grundstücken beschränkt ist.
Charakteristische Wortkombinationen
[1] Vertreter ohne Vertretungsmacht

Referenzen

[1] Wikipedia-Artikel Vertretungsmacht
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon Vertretungsmacht

Substantiv, f

Kasus Singular Plural
Nominativ Vertretungsmacht
Genitiv Vertretungsmacht
Dativ Vertretungsmacht
Akkusativ Vertretungsmacht

Worttrennung

Ver·tre·tungs·macht, kein Plural
Aussprache
IPA fɛɐ̯ˈtʀeːtʊŋsmaχt
Hörbeispiele:
Betonung
Vertre̲tungsmacht