postulationsfähig

Z

Bedeutungen

[1] als Partei in der Lage, Prozesshandlungen vor oder gegenüber dem Gericht selbst wirksam vorzunehmen
Beispiele
[1] Vor dem Amtsgericht sind in Zivilsachen Kläger und Beklagter postulationsfähig.

Referenzen

[1] , § 45 Rn. 1.

Adjektiv

Positiv Komparativ Superlativ
postulationsfähig

Worttrennung

pos·tu·la·ti·ons·fä·hig,
Aussprache
IPA pɔstulaˈʦi̯oːnsˌfɛːɪç
Hörbeispiele: