Öllagern

  1. Der Konzern muss sich von Großtankstellen und Öllagern, 70 Autobahntankstellen, Teilen des Pipeline-Betriebes, dem Autogasverkauf und dem Kerosinverkauf an den Flughäfen von Toulouse und Lyon trennen. ( Quelle: Tagesspiegel 2000)
  2. Überprüfung von Öllagern sei der Kreisangestellte S. zuständig. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)