Abschreibungsdauer

  1. Der Bundesfinanzhof hat im November 1997 für die Abschreibungsdauer die "technische Nutzbarkeit" als maßgebend eingestuft. ( Quelle: BILD 1999)
  2. Bei älteren Immobilien mit Baujahr bis 1924 oder früher reduziert sich die Nutzungs- und Abschreibungsdauer auf 40 Jahre. ( Quelle: Abendblatt vom 27.05.2004)
  3. Die Ökosteuer und die reduzierte Gasölbeihilfe sowie die verlängerte Abschreibungsdauer für Maschinen von acht auf 15 Jahre belaste die Firmen sehr. ( Quelle: DIE WELT 2000)