Altersentschädigung

  1. Sie hätten ohne diese Regelung keine Ansprüche auf eine Altersentschädigung ab dem 65. Lebensjahr. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 27.05.2005)
  2. Das Nähere, insbesondere über die Abgeordneten- und Altersentschädigung sowie die Amtsausstattung wird durch Bundesgesetz oder aufgrund eines Bundesgesetzes geregelt. ( Quelle: Die Zeit 1995)
  3. Wer also neun Jahre im Bundestag war, kann schon mit 64 Jahren mit einer Altersentschädigung von 27 Prozent rechnen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 19.11.2002)
  4. Nach § 25a I AbgG wird der Ermittlung des Wertunterschieds i. S. des § 1587a II BGB die Altersentschädigung zugrunde gelegt, die sich aus den anrechenbaren Mandatszeiten bis zum Ehezeitende ergibt (Gesamtzeit). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)