Anspruchs

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  1. Eine machtvolle, traditionsbewußte Geste zur Bestätigung des Anspruchs als bedeutendstes Kunstmuseum der Welt! ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Das OLG hat angenommen, die Bekl. sei aufgrund des Rechtsschutzvertrages nicht verpflichtet gewesen, den Kl. auch vor der Gefahr einer Verjährung seines die Gewinnbeteiligung für 1971 betreffenden Anspruchs zu warnen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  3. Es handelt sich hier offensichtlich um eine Fortsetzung des Geltendmachens eines Anspruchs, der meiner Ansicht nach optisch gut aussieht, in der Tat nicht zu realisieren ist. ( Quelle: Junge Welt 2000)
  4. Das ist im Großen und Ganzen gelungen, da den einzelnen Autoren trotz des akademischen Anspruchs ihres Unterfangens nie die Experimentierfreude und eigentümliche Leichtigkeit der Gedichte aus dem Blickfeld geraten sind. ( Quelle: literaturkritik.de 2001)
  5. Der Mahnbescheid unterbricht die Verjährung des Anspruchs, wenn die Forderung im Mahnbescheid hinreichend individualisiert wird. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  6. Der smarte Portugiese hatte Vicente del Bosque abgelöst, weil Perez den knorrigen Kastilier für überfordert hielt und inmitten des globalen Anspruchs mit PR-Tourneen durch Asien und die USA für deplatziert. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 26.08.2003)
  7. Uefa und Conmebol verzichteten freiwillig auf einen größeren Teil ihres finanziellen Anspruchs, und die Japaner legten gewaltig drauf. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 27.11.2001)
  8. Ein Mitarbeiter der Bundestagsverwaltung hat sich auf den Standpunkt gestellt, der Anspruch sei verfallen, sein Vorgesetzter hat die Begründetheit des Anspruchs bejaht. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  9. Streitfragen tatsächlicher und rechtlicher Natur, deren Beantwortung sich nicht von selbst ergeben, sind nicht im Ausgangsprozeß zu entscheiden (BGH, NJW 1988, 2610) können also die Zuerkennung des Anspruchs auf vorläufige Zahlung nicht aufhalten. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  10. Der Gläubiger soll während der Verfallfrist die Begründetheit und die Erfolgsaussichten seines in Betracht kommenden Anspruchs prüfen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
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