Anspruchsteil

  1. Damit beläuft sich der auf die Kl. übergegangene Anspruchsteil auf 17332,81 DM (59174,26 DM (Unterhaltsschulden) + 35661,15 DM (Rentenleistungen der Kl. einschließlich abgeführter Beiträge( = 121747,25 DM (Rentengesamtbetrag)). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)