Anspruchsteller

  1. Voraussetzung: Der Anspruchsteller muß vorher arbeitslos gemeldet sein und Leistungen bekommen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Anspruchsteller müssen sich bis zum 31. März beim Bundesverwaltungsamt in Köln gemeldet haben, es besteht jedoch die Möglichkeit, die erforderlichen Unterlagen auch nach diesem Termin einzureichen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 14.02.2003)
  3. Zudem wird darauf verwiesen, dass eine solche Pflichtverletzung gegebenenfalls vom Anspruchsteller bewiesen werden muss. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 19.07.2001)
  4. Hat ein anderer Rechtsanwalt einen Schadensersatzanspruch des Mandanten bereits geltend gemacht, so kann der regreßpflichtige Anwalt allerdings in der Regel davon ausgehen, daß der Anspruchsteller über die Verjährung bereits belehrt wurde (250). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)