BGH

  1. Und das obwohl der Bundesgerichtshof (BGH) dieser Praxis bereits 1997 einen Riegel vorgeschoben hat. ( Quelle: Die Welt vom 11.04.2005)
  2. Der BGH hätte die strafrechtliche Schuld "an sich bejaht". ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  3. Heute lebt der Name Mannesmann nur noch bei den Mannesmann-Röhrenwerken fort, einer Tochter der Salzgitter AG.N wie NeuauflageMit seiner Entscheidung hat der BGH den Weg für eine Neuauflage des Mannesmann-Prozesses freigemacht. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 22.12.2005)
  4. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies die Revision eines Heim-Trägers gegen ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Ravensburg zurück. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 27.02.2004)
  5. Die "automatisch" eintretende Minderung der Miete ist, wie der BGH gerade entschieden hat (6.April 2005, AZ: XIIZR225/03), vom Bruttomietzins vorzunehmen, also vom Gesamtmietzins einschließlich aller Nebenkosten. ( Quelle: Tagesspiegel vom 03.07.2005)
  6. Die Väter wollten mit ihren Klagen vor dem BGH erreichen, dass die Testergebnisse auch bei heimlichen Tests vom Gericht als Anfechtungsgrund anerkannt werden, so dass auf dieser Grundlage dann ein weiterer gerichtlicher Test angeordnet wird. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 13.01.2005)
  7. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Umgangsrecht eines nicht verheirateten Vaters gestärkt, auch gegen den Willen der Mutter. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 01.04.2005)
  8. Im Leitfall des BGH zur Beratungspflicht bei Computerverträgen war auf Wunsch des Kunden ein umfangreicher "Organisationsvorschlag" erarbeitet und entsprechende Hard- und Software geliefert worden; das System war jedoch unterdimensioniert. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  9. Er machte deutlich, dass die Beweiswürdigung des erstinstanzlichen Gerichts im Revisionsverfahren beim BGH nur eingeschränkt überprüfbar sei. ( Quelle: Reutlinger General Anzeiger vom 10.06.2005)
  10. Die Klauseln benachteiligten den Verbraucher unangemessen, hieß es in der am Mittwoch verkündeten Entscheidung des BGH. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 13.10.2005)