Einzelvertretungsbefugnis.Die

  1. Er hat Einzelvertretungsbefugnis.Die Geschäftsführer Andre Schenk, Frank Rohloff und Dirk Reetz dürfen nicht mehrRechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)