Erstmitglieder

  1. Die Kl. hat die Auffassung vertreten, der Schulungsanspruch nach § 37 Abs. 7 Satz 1 und 2 BetrVG von insgesamt 4 Wochen für Erstmitglieder des Betriebsrates dürfe auch bei verkürzter Amtszeit nicht gekürzt werden. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)