Ertränkung

  1. Qualifizierte Todesstrafen und Körperstrafen sind bekannt: Ehebruch in flagranti wird geahndet durch Ertränkung beider Ehebrecher, aber der betrogene Ehemann kann seine Frau freibitten, worauf der König auch den Ehebrecher begnadigt. ( Quelle: Kindler Literaturlexikon)