Grundbuchauszug

  1. Ein Grundbuchauszug werde billiger als bisher. ( Quelle: Die Welt Online vom 16.08.2004)
  2. Das Grundbuch genießt öffentlichen Glauben, das heißt der Erwerber kann darauf vertrauen, daß der Grundbuchinhalt vollständig und korrekt im Grundbuchauszug wiedergegeben wird. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  3. Dazu läßt man sich am besten den Grundbuchauszug vorlegen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  4. So kann man nicht davon ausgehen, daß ein aktueller Grundbuchauszug tatsächlich die richtige Rechtslage widerspiegelt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)