Grundbuchblatt

  1. Ein separates Grundbuchblatt für das Grundstück, auf dem die Wohnungseigentumsanlage steht, gibt es nicht mehr. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  2. Im Rahmen der Grundstücksvereinigung Ende 1993 wurden auch die bereits 1991 und 1992 eingetragenen Grundschulden auf das neu gebildete Grundbuchblatt übertragen und dienen seit der Kaufpreisfinanzierung der Sicherstellung dieses Zwischenkredites. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)