Grundbuchfortführung)1

  1. LAG Bremen BAT §§ 22, 23 Anlage 1a VerGr. IVb (Angestellter in der Abteilung Grundbuchfortführung)1. Schriftgutverwaltung ist Registraturtätigkeit und besteht darin Schriftsätze und Akten zutreffend auszuzeichnen und geordnet aufzubewahren. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)