Grundeigentümer-Haftpflichtassekuranz

  1. Eigner von Mehrfamilienhäusern oder von vermieteten Einfamilienbauten können im Falle eines Falles ihre Haus- und Grundeigentümer-Haftpflichtassekuranz in Anspruch nehmen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)