Grunderwerbssteuergesetz

  1. Letzteres gilt auch für die Zahlung des Grundstückskaufpreises, denn Umsätze, die unter das Grunderwerbssteuergesetz fallen, sind von der Umsatzsteuer befreit (§ 4 Nr. 9a UStG). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)