Grundhandelsgewerbe

  1. Auch wenn bei dem Umfang des Handwerksunternehmens im übrigen ein kaufmännischer Geschäftsbetrieb erforderlich ist, bleibt der Handwerksbetrieb vom Grundhandelsgewerbe nach § 1 II Nr. 2 HGB ausgeschlossen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)